Häufig kommt es vor, dass Investoren sich an Unternehmen beteiligen möchten, ohne jedoch nach außen hin als Aktionäre oder Gesellschafter aufzuscheinen. In solchen Fällen werden oftmals Treuhandverträge abgeschlossen, die eine Beteiligung über einen Treuhänder, der nach außen hin (zB Firmenbuch) in Erscheinung tritt, ermöglichen. Der wahre Eigentümer bleibt dabei anonym.