In Unternehmenskaufverträgen wird häufig vereinbart, dass der für das Unternehmen zu leistende Kaufpreis von bestimmten künftigen Entwicklungen abhängig ist, die erst nach Abschluss des Kaufvertrags und nach Übernahme des Unternehmens eintreten. Ausschlaggebend hierfür sind meist unterschiedliche Ansichten von Käufer und Verkäufer über den "tatsächlichen" Unternehmenswert. Da der Wert des Unternehmens insbesondere auch von vielen zukünftigen Ereignissen abhängt, werden in der Praxis oft sogenannte "Earn out-Klauseln" abgeschlossen. Dabei setzt sich der Kaufpreis aus einem fixen Betrag und aus einer variablen Komponente zusammen, die von zukünftigen Entwicklungen - wie etwa dem Unternehmenserfolg zukünftiger Perioden - abhängig ist.