Das UGB sieht eine Reihe von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten vor, die dem bilanzierenden Unternehmen einen gewissen Freiraum bezüglich dem Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden gestatten. Die unterschiedliche Ausübung dieser Wahlrechte beeinflusst naturgemäß die Höhe des ausgewiesenen Vermögens, der Schulden und des Periodenerfolges und kann somit vom Unternehmen gezielt als (legales) Instrument der Bilanzpolitik eingesetzt werden. Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die wichtigsten zum Bilanzstichtag 31. 12. 2010 bestehenden Wahlrechte und Gestaltungsspielräume im Rahmen der Erstellung des UGB Jahresabschlusses. Dabei wird insb auch auf die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Einschränkungen, die sich aufgrund des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit ergeben, eingegangen.