Für die Bildung von Rückstellungen sind im IFRS und UGB unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Diese Vorschriften und die wesentlichsten Unterschiede und Abweichungen werden in diesem Artikel dargestellt.
Rückstellungen im UGB
Im Unternehmensrecht (§ 198 Abs 8 UGB) wird grundsätzlich zwischen folgenden Arten von Rückstellungen unterschieden: