Der Bildungsfreibetrag ist eine Förderung der vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung von Arbeitnehmern. Der Freibetrag stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gewinnermittlung geltend gemacht werden kann. Die Inanspruchnahme dieser steuerlichen Begünstigung steht dem Arbeitgeber frei.