In Österreich werden jene Vereine steuerlich begünstigt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach der Satzung ihrer tatsächlichen Geschäftsführung verfolgen. In weiterer Folge wird in Grundzügen die umsatzsteuerliche Behandlung eines gemeinnützigen Vereins dargestellt, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.