Das Bundesministerium für Justiz hat am 12. 10. 2009 den Entwurf eines Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 zur Begutachtung veröffentlicht. Der Entwurf soll einerseits der Entlastung von Unternehmen von Verwaltungskosten und andererseits der Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses (im internationalen Kontext) dienen. Die Änderungen sollen planmäßig bereits mit 1. 1. 2010 in Kraft treten, wobei Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.