Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 (BGBl I 2009/26) wurde in § 7a EStG die Möglichkeit einer (befristeten) vorzeitigen AfA von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geschaffen. Diese steuerliche Begünstigung kann für Investitionen der Jahre 2009 und 2010 geltend gemacht werden. Das folgende Beispiel zeigt die Darstellung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss unter Berücksichtigung von latenten Steuern und ist aufgrund seiner Aktualität hervorragend für künftige Bilanzbuchhalter- und/oder Steuerberaterprüfungen geeignet.