Werden in Konzernen Kosten im Umlageverfahren verrechnet, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, wie diese umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Dabei stellt sich einerseits die Frage, ob ein Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinne gegeben ist und andererseits - insbesondere bei grenzüberschreitenden Verrechnungen - die Frage des Leistungsortes. Der vorliegende Beitrag gibt diesbezüglich Anregungen für die Praxis.