In seiner Entscheidung vom 22. 4. 2009 (2007/15/0074) hat der VwGH zur steuerlichen Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen Stellung genommen und ist dabei von der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung abgegangen.
In seiner Entscheidung vom 22. 4. 2009 (2007/15/0074) hat der VwGH zur steuerlichen Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen Stellung genommen und ist dabei von der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung abgegangen.