Nahezu in jedem Unternehmen werden den Mitarbeitern Sachzuwendungen gewährt, für die als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis ein Sachbezug anzusetzen ist. Der "Klassiker" schlechthin ist dabei das Dienstauto, das auch privat genutzt werden kann. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern auch häufig Parkplätze und gelegentlich Dienstwohnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Daran anknüpfend ergeben sich in der Praxis oft (spätestens im Rahmen der Betriebsprüfung) eine Reihe von umsatzsteuerlichen Fragen, wie zB: