Am 12. 2. 2008 hat der Rat der EU die Richtlinie 2008/8/EG verabschiedet, die das System der Leistungsortbestimmung für grenzüberschreitend erbrachte Dienstleistungen neu regelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in die nationale Gesetzgebung soll mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 (derzeit in Begutachtung; voraussichtliches Inkrafttreten: 1. 1. 2010) erfolgen. Der vorliegende Beitrag schafft einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Bereich des umsatzsteuerlichen Ortes der Dienstleistung im Vergleich zu der (noch) geltenden Rechtslage.