In vielen österreichischen Unternehmern ergeben sich geschäftliche Anknüpfungspunkte zum wichtigsten Außenhandelspartner Deutschland. Fallen hierbei Kosten an, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, so haben österreichische Unternehmer nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben Anspruch auf die entsprechenden deutschen Vorsteuern. Sofern die in Deutschland angefallenen Vorsteuern nicht im Veranlagungsverfahren geltend zu machen sind, hat eine Rückforderung im sogenannten Vorsteuervergütungsverfahren zu erfolgen. In der Folge wird dieses kurz beschrieben und es werden häufige "Fehlerquellen" aufgezeigt, die zu einer Versagung der Rückvergütung für österreichische Unternehmer führen können.