Am 10. 2. 2009 passierte die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise hat sich die Bundesregierung für die Steuerreform eine Stärkung des Wachstumspotenzials, die Verbesserung der Standortattraktivität, die Verbesserung der Eigenkapitalbasis insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen und die Erhöhung der Kaufkraft zum Ziel gesetzt. Gemeinsam mit dem Konjunkturbelebungspaket 2009, welches Ende Jänner 2009 in Begutachtung gegangen ist und als steuerliche Maßnahme die Einführung einer neuen Investitionsbegünstigung in Form einer vorzeitigen Abschreibung für Investitionen der Jahre 2009 und 2010 vorsieht, soll so der Finanzkrise entgegengetreten werden.