In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Dienstnehmer neben ihrem Gehalt auch andere geldwerte Begünstigungen beziehen. Die Gründe für unentgeltliche Zuwendungen an Dienstnehmer können betriebswirtschaftlich motiviert sein, etwa als zusätzliche leistungsfördernde Anreize, als auch aus sozialen Überlegungen gewährt werden. Sachzuwendungen können sowohl im Dienstvertrag oder sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen normiert sein als auch ungeregelt bestehen.