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Der Corporate-Governance-Bericht gem § 243b UGB

AktuellesRWP 2009/4RWP 2009, 9 Heft 1 v. 29.1.2009

AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2008

Einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008 stellt die Verpflichtung bestimmter Gesellschaften dar, einen sogenannten Corporate-Governance-Bericht zu erstellen. Diese Regelung findet sich im neuen § 243b UGB. Dieser besagt, dass "eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt

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