AFRAC-Stellungnahme vom Dezember 2008
Einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008 stellt die Verpflichtung bestimmter Gesellschaften dar, einen sogenannten Corporate-Governance-Bericht zu erstellen. Diese Regelung findet sich im neuen § 243b UGB. Dieser besagt, dass "eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des § 1 Abs 2 BörseG zugelassen sind oder die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des § 1 Z 9 WAG 2007 gehandelt