Nachdem in der vorletzten Ausgabe der RW-Praxis (RWP 2008/21) die Eventualverbindlichkeiten (Posten unter der Bilanz) behandelt wurden, widmen wir uns im folgenden Artikel den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz oder als Eventualverbindlichkeit aufscheinen, und hier speziell den nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen.