Jubiläumsgelder sind Remunerationen, die zu bestimmten Anlassfällen, wie zB einer langjährigen Betriebszugehörigkeit oder einem Firmenjubiläum, an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen können Bestimmungen über die Auszahlung von Jubiläumsgeldern an Mitarbeiter, welche eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen erreicht haben, vorsehen. Häufig werden Jubiläumsgelder auch freiwillig basierend auf gängiger Übung im Unternehmen geleistet. Da die Gewährung von Dienstjubiläen bereits in den Jahren der vorherigen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters wirtschaftlich verursacht wird (und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts des Jubiläums), ist zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung eine entsprechende Abgrenzung in Form einer Rückstellung vorzunehmen. In § 198 Abs 8 Z 4 lit c UGB wird diese Rückstellung explizit als Beispiel für eine Rückstellung genannt: "Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für … Jubiläumsgelder…".