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Bezeichnungen wie "Tofubutter", "Sojamilch" oder "Veggie-Cheese" für pflanzliche Produkte sind in der EU unzulässig

Wettbewerbsrecht; EuroparechtAufsatzRuW 2018, 12 - 13 Heft 186 v. 13.7.2018

Normen: § 3a dUWG; VO (EU) Nr. 1308/2013

Schlagwörter:

Milch; Eutersekret; Milchprodukte; Bezeichnung Lebensmittel

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