Tahedl geht mit seiner Judikaturbesprechung der Frage nach, ob es Internethändlern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems untersagt werden kann, den Verkauf ihrer Produkte über das Internet durchzuführen. Dabei war fraglich, ob ein Hersteller von Kosmetika seinen Vertriebspartnern den ausschließlichen Verkauf in Verkaufsstellen vorschreiben kann. Ist die vertragliche Beschränkung des Internetvertriebs zulässig?
EuGH C-439/09

