Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, ob die Werbung eines Handelsbetriebs rechtens ist, der an seinem Geschäftsstandort, welcher zunächst nicht als Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde gemeldet war, einen nicht bewilligten Schließungsverkauf beworben hatte. Hierzu wurde u.a. eine Werbetafel mit dem Spruch "Wir schließen alles minus 50, 60, 70%" vor dem Geschäft angebracht.
Rechtsgrundlagen: § 33a UWG; § 63 GewO

