Zusammenfassung: Hannes Seidelberger geht in seinem Beitrag auf die am 11. Juni 2005 veröffentlichte Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ein, in der nach Artikel 19 die Mitgliedstaaten diese bis zum 12. Juni 2007 umsetzen und danach spätestens sechs Monate später in Kraft setzen müssen. Die Richtlinie will dabei die Regelungen über Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern weitgehend harmonisieren. Die geplanten neuen Regelungen umschreiben dabei unlautere Geschäftspraktiken, welche in Zukunft EU-weit verboten sein werden. Bemerkenswert hierbei ist, daß Änderungen im Anwendungsbereich des UWG in der Praxis kaum eintreten werden, aber dafür einige neue Begriffe und Tatbestände im Sinne der Richtlinie in das österreichische UWG eingeführt werden. Beispielsweise soll eine eigene schwarze Liste von jedenfalls verbotenen Tatbeständen geschaffen werden, weiters wird der Begriff der guten Sitten durch den Begriff der unlauteren Geschäftspraktiken ersetzt und die Generalklausel in einen B2B- und B2C-Bereich geteilt.

