Zusammenfassung: In diesem Fall beschäftigte sich das HG Wien mit einer österreichweit tätige Elektrohandelskette, die in einer Tageszeitung eine Espressomaschine plus 10 Päckchen Kaffee gratis in Verbindung mit der hervorgehobenen Headline " 10 Packungen Gratis-Kaffee sind geil" angeboten hatte. Nach Ansicht des Gerichts widerspricht die § 9a UWG.
Rechtsgrundlagen: § 9a UWG

