Zusammenfassung: Die Autorin schreibt in ihrem Kommentar über die Unterlassungsexekution über den rechtlichen Rahmen der Bemessung der Geldstrafe unter Bezug auf § 355 EO und die Konkretisierung durch die Rechtsprechung.
Rechtsgrundlagen: § 355 EO; § 359 Abs 1 EO; § 359 Abs 2 EO

