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(Öffentliche und privat-gemeinnützige) Fondskrankenanstalten unterliegen dem Vergaberecht

VergaberechtAufsatzDr. Stefan EttmayerRPA (Index) 2014, 138 - 141 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG; Art 1 Abs 9 RL 2004/18/EG ; Anh III RL 2004/18/EG

Schlagwörter:

Krankenanstalten; Ordensspital; Fondskrankenanstalt; öffentlicher Auftraggeber; überwiegende öffentliche Finanzierung; Aufsicht; LKF-Gebühren;

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