Normen: § 141 Abs 5 BVergG; § 71 Abs 1 AVG
Schlagwörter:
nicht prioritärer Dienstleistungsauftrag; gesondert anfechtbare Entscheidung; Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis;

