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BVA: Sektorenauftraggeber müsste man sein ...

VergaberechtJudikaturMag. Beatrix LehnerRPA (Index) 2014, 88 - 91 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: § 187 Abs 1 BVergG; § 242 Abs 1 BVergG

Schlagwörter:

Sektorenauftraggeber; Grundsätze des Vergabeverfahrens; Änderung der Ausschreibung; Berichtigung; Zuschlagskriterien; Änderung der Gewichtung;

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