Normen: § 103 BVergG
Schlagwörter:
nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Teilnahmeantrag; Bewertungskriterien; Ermessensspielraum des Auftraggebers;
Normen: § 103 BVergG
Schlagwörter:
nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Teilnahmeantrag; Bewertungskriterien; Ermessensspielraum des Auftraggebers;
