Normen: § 187 Abs 1 BVergG; § 231 Abs 1 BVergG
Schlagwörter:
Sektorenauftraggeber; Eignung; Nachweis; Leistungsfähigkeit; Festlegung durch den Auftraggeber; Gleichwertigkeit; Vergleichbarkeit;
Normen: § 187 Abs 1 BVergG; § 231 Abs 1 BVergG
Schlagwörter:
Sektorenauftraggeber; Eignung; Nachweis; Leistungsfähigkeit; Festlegung durch den Auftraggeber; Gleichwertigkeit; Vergleichbarkeit;
