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VwGH: Unvollständige Übermittlung des Vergabeaktes gibt der Antragstellerin Recht

VergaberechtJudikaturMag. Beatrix LehnerRPA (Index) 2014, 11 - 14 Heft 1 v. 1.2.2014

VwGH 16.10.2013, 2010/04/0092

Schlagwörter:

Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes; Bestandsfestigkeit von Ausschreibungsunterlagen; Beschaffung von militärischen Gütern; Wahrung von Sicherheitsinteressen; Behauptungs- und Beweislast; Verpflichtung zur Vorlage des gesamten Aktes;

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