VwGH 16.10.2013, 2010/04/0092
Schlagwörter:
Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes; Bestandsfestigkeit von Ausschreibungsunterlagen; Beschaffung von militärischen Gütern; Wahrung von Sicherheitsinteressen; Behauptungs- und Beweislast; Verpflichtung zur Vorlage des gesamten Aktes;

