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Eine nur teilweise Mängelbehebung ist ihrer Unterlassung gleichzuhalten

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2014/3RPA (Index) 2014, 46 Heft 1 v. 1.2.2014

VwGH 6.3.2013, 2012/04/0138

Schlagwörter:

Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof; Verbesserungsauftrag; teilweise Mängelbehebung; Einstellung des Verfahrens;

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