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BVA: Offenlegung der Namen der (potentiellen) Bieter führt zur Nichtigerklärung der Ausschreibung

VergaberechtJudikaturDr. Lubica PáleníkováRPA (Index) 2013, 337 - 339 Heft 6 v. 1.12.2013

BVA 9.8.2013, N/0040-BVA/11/2013-27c, N/0043-BVA/11/2013-22c; VwGH 6.3.2013, 2011/04/0115

Schlagwörter:

Offenlegung der Bieter vor Angebotsöffnung; Geheimhaltungspflichten; Bietergleichbehandlung; Gefährdung des Wettbewerbs; Nichtigerklärung; wesentlicher Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens; Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung;

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