vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: Überschreiten einer (lediglich) vertraglich festgelegten Honorarobergrenze durch das Erstangebot stellt einen unbehebbaren Mangel dar

VergaberechtJudikaturMag. Sebastian OberzaucherRPA (Index) 2013, 155 - 163 Heft 3 v. 1.6.2013

Normen: § 126 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; §§ 914 ff ABGB

Schlagwörter:

Sanierung Parlament; Honorarpauschale; Leistungsvertrag; Überschreiten der Obergrenze; Ausscheidungsgrund; Widerspruch zu den Ausschreibungsbestimmungen; Mangelhaftigkeit eines Angebots; Behebbarkeit; Verbesserungsauftrag; Rechenfehler; Auslegung von Willenserklärungen; Erklärungsirrtum;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!