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BVA: Parlamentsumbau: Kostensteigerung und Terminverschiebung rechtfertigen Widerruf

VergaberechtJudikaturDr. Stephan HeidRPA (Index) 2013, 90 - 92 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 19 Abs 1 BVergG; § 138 BVergG; § 139 BVergG; § 140 BVergG

Schlagwörter:

E Umbau Parlament; Kostensteigerung; Verschiebung des Planungszeitraums; Widerruf; Zulässigkeit; zwingender Widerrufsgrund; fakultativer Widerrufsgrund; Prüfmaßstab; besonnener Auftraggeber; selbst herbeigeführter Widerrufsgrund; Verschulden;

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