Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
Schlagwörter:
Ausscheiden von Angeboten; Widerspruch zu den Ausschreibungsbestimmungen; vorgeschriebene Nennung des eingesetzten Personals; Bezeichnung mit "N.N.";
Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
Schlagwörter:
Ausscheiden von Angeboten; Widerspruch zu den Ausschreibungsbestimmungen; vorgeschriebene Nennung des eingesetzten Personals; Bezeichnung mit "N.N.";
