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N.N. ist kein Name

VergaberechtJudikaturMag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2013/46RPA (Index) 2013, 124 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

Schlagwörter:

Ausscheiden von Angeboten; Widerspruch zu den Ausschreibungsbestimmungen; vorgeschriebene Nennung des eingesetzten Personals; Bezeichnung mit "N.N.";

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