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UVS Oberösterreich: Zurverfügungstellung von Produktunterlagen als Vorarbeit im Sinne des § 20 Abs 5 BVergG 2006

VergaberechtJudikaturMag. Michael KröswangRPA (Index) 2013, 99 - 102 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 20 Abs 5 BVergG; § 129 Abs 1 Z 1 BVergG; § 320 Abs 1 BVergG

Schlagwörter:

E Schulmöblierungsarbeiten; Beteiligung eines Bieters an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen; mittelbarer Einfluss; Wettbewerbsvorteil; Ausscheidungsgrund; Nachprüfungsantrag; Antragslegitimation;

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