VwGH 25.9.2012, 2008/04/0054
Schlagwörter:
Abwasserbeseitigungsanlage für Marktgemeinden in NÖ; Amtswegigkeitsgrundsatz; Nachprüfungsverfahren; Widerrufsgrund; Kostenüberschreitung; Nachnennung; Beschwerdelegitimation; Preisangemessenheit; Ermittlung des Auftragswertes;

