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VKS Salzburg: Auch eine elektronische Auktion ist nur ein Vergabeverfahren

VergaberechtJudikaturMag. Beatrix LehnerRPA (Index) 2013, 40 - 44 Heft 1 v. 1.2.2013

Normen: § 85 BVergG; § 125 BVergG; § 146 Abs 4 BVergG; § 147 Abs 7 BVergG; § 147 Abs 9 BVergG

Schlagwörter:

"Deckeninstandsetzung 2012"; elektronische Auktion; Sicherstellung; Vadium; vertiefte Angebotsprüfung; Erforderlichkeit; Preisangemessenheit; Bieteranonymität; unverzügliche Bekanntgabe des erfolgreichen Bieters;

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