Art 49 AEUV; Art 56 AEUV
Im vorliegenden Verfahren hat sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine mit dem Unionsrecht unvereinbare gesetzlichen Regelung zum Betrieb von Glücksspielen vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Generalanwalt Mazák vergleicht den gegenständlichen Sachverhalt mit weiteren EuGH-Entscheidungen zur selben Frage.

