Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung rund um die Errichtung eines Containerdorfes am Küniglberg argumentierte das BVA, warum der Antrag auf einstweilige Verfügung abzuweisen war. Es legte insb dar, warum es dem ORF gelungen war, die bestehende Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeiter nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG

