Zusammenfassung: Das BVA fehlt fest, dass eine Nichtigerklärung dann nicht zulässig ist, wenn ohnehin ein anderer Bieter als Zuschlagsempfänger vorzureihen und daher erfolgreich zum Abschluss gekommen wäre.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
Zusammenfassung: Das BVA fehlt fest, dass eine Nichtigerklärung dann nicht zulässig ist, wenn ohnehin ein anderer Bieter als Zuschlagsempfänger vorzureihen und daher erfolgreich zum Abschluss gekommen wäre.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
