Die Autorin spricht mit ihrem Beitrag die Verwendung von Gütezeichen im Zusammenhang mit der Formulierung technischer Spezifikationen und Zuschlagskriterien in Bezug auf die Lieferung und die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten an. Reicht dabei der Hinweis auf zwei bestimmte Zertifikate oder müssen bestimmte Kriterien konkret benannt werden?
EuGH C-368/10

