§ 85 Abs 2 VfGG; § 85 Abs 4 VfGG
Vorliegender Beschluss befasst sich mit der strittigen Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Anwendungsbereich des § 85 VfGG, wenn ein Angebot bereits rechtsverbindlich aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden wurde.
§ 85 Abs 2 VfGG; § 85 Abs 4 VfGG
Vorliegender Beschluss befasst sich mit der strittigen Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Anwendungsbereich des § 85 VfGG, wenn ein Angebot bereits rechtsverbindlich aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden wurde.
