Zusammenfassung: Gegenständlich stellt der VKS Wien fest, dass eine Anfechtung der Zuschlagsentscheidung fruchtlos bleibt, wenn ohnehin ein weiteres Gebot vor dem des Antragstellers gereiht ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 WVRG 2007
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Gegenständlich stellt der VKS Wien fest, dass eine Anfechtung der Zuschlagsentscheidung fruchtlos bleibt, wenn ohnehin ein weiteres Gebot vor dem des Antragstellers gereiht ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 WVRG 2007
Schlagwörter:
