§ 3 Abs 1 NÖ VNP; RL 89/665/EWG
Gegenständlich wendet sich der VwGH der Frage zu, ob der UVS im NÖ Vergaberecht die Eventualmaxime aufstellen darf, dass sämtliche Vorbringen bereits im Schlichtungsantrag enthalten sein müssen, ohne dass eine solche Rechtsvorschrift in der Rechtsordnung gegenständlich ist.

