Der EuGH klärt vorliegend die Frage, wie ein Auftraggeber bei einer vertieften Angebotsprüfung vorgehen kann, um außergewöhnlich niedrige Preise des Bieters nachzuvollziehen, ohne Mitbewerber zu diskriminieren bzw. ungerechtfertigt zu begünstigen.
Der EuGH klärt vorliegend die Frage, wie ein Auftraggeber bei einer vertieften Angebotsprüfung vorgehen kann, um außergewöhnlich niedrige Preise des Bieters nachzuvollziehen, ohne Mitbewerber zu diskriminieren bzw. ungerechtfertigt zu begünstigen.
