§ 129 Abs 1 Z 3 BVergG; § 125 Abs 4 BvergG
Der VwGH stellt im Rahmen seiner Entscheidung klar, dass die vertiefte Angebotsprüfung alleine zur Überprüfung von Preisen, nicht aber zu deren Neukalkulation dient.
VwGH 2007/04/0218
§ 129 Abs 1 Z 3 BVergG; § 125 Abs 4 BvergG
Der VwGH stellt im Rahmen seiner Entscheidung klar, dass die vertiefte Angebotsprüfung alleine zur Überprüfung von Preisen, nicht aber zu deren Neukalkulation dient.
VwGH 2007/04/0218
