Zusammenfassung: Der UVS Oberösterreich geht der entscheidungsrelevanten Frage nach, wie ein Bewerber das Begriffsbild "Krankenhausverbund" verstehen darf. Beeinflusst der Dienstantritt eines Mitarbeiters nach Ende der Teilnahmefrist dessen geforderte Verfügbarkeit?
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 914 ABGB

