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Kein Wiederaufleben der einstweiligen Verfügung

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2012/30RPA (Index) 2012, 114 Heft 2 v. 1.4.2012

§ 30 Abs 2 VwGG; § 329 Abs 4 BVergG

Die erkennende Instanz stellt klar, dass eine einstweilige Verfügung des angefochtenen Bescheids bei dessen Aufhebung nicht wieder in Kraft erwächst.

VwGH 29.9.2011, 2011/04/0027

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